Riesling "S"

Riesling “S”

ein Imageträger für hochwertige Steillagenweine


 

Nachdem leider die Qualitätsparameter bei der Gesetzgebung für Steillagen-Riesling-Weine mit nur 73 ° Oechsle Mindestmostgewicht ohne weitere imagefördernde Festlegungen zu niedrig ausgefallen sind, soll nun auf freiwilliger Basis eine entscheidende Verbesserung erfolgen.

Nachdem bereits 2002 von der SMW Saar-Mosel-Winzersekt GmbH in Kooperation mit der Moselwein e.V. das Zeichen Riesling “S” mit entscheidend höheren Qualitätsstandards patentrechtlich geschützt wurde, hat das Zeichen “S” im Kreis bei vielen Weinliebhabern den Status eines echten Qualitätszeichens erzielt.

Nachdem für den Steillagenwein zumindest die 73 ° Oechsle gesetzlich festgelegt wurden und politisch keine höheren Maßstäbe umsetzbar waren, hat die Moselwein e.V. auf die weitere Mitwirkung bei Riesling “S” verzichtet.

Um die Imageförderung für den Steillagen-Riesling weiterzuführen, hat die SMW das Schutzrecht übernommen und die Kosten für die fällige Verlängerung getragen. Gerne ermöglicht daher die SMW allen qualitätsbewussten Weingütern  das geschützte Riesling “S”-Zeichen zu nutzen mit dem Ziel, das Image des Rieslings, besonders aus den Schiefersteillagen der Mosel, zu fördern.

Um langfristig die hohen imagefördernden Qualitätsregeln sicherzustellen, wird auf die Einhaltung der Kollektivmarkensatzung geachtet, und diese ist verbindlich vorgeschrieben. Die dafür erhobenen Gebühren reichen bestenfalls zur Abdeckung der Kosten, die der SMW durch den Markenschutz und dessen Pflege entstehen.

Für die Umsetzung einer Übertragung des Schutzrechtes Riesling “S” auf interessierte Weingüter für deren Riesling-Steillagenweine besteht eine Markensatzung, die dem Patentamt vorliegt.

Fragen zur Einräumung der Nutzungsrechte für Riesling “S” und weitere Informationen erhalten Sie gerne unter info@smw-trier.de